© Denis Pepin - Fotolia.comWie ihr vielleicht noch nicht wisst, gibt es neben der Möglichkeit, seinen Studienplatz einzuklagen (Studienplatzklage), auch die Möglichkeit, das Abitur einzuklagen.

Was bedeutet das Abitur einklagen?

Wie auch bei der Grundschul- oder Oberschulbewerbung, muss man sich in gewissen Konstellationen auch für die gymnasiale Oberstufe bewerben, um hier einen Abiturplatz zu bekommen. Dies ist etwa der Fall, wenn man von der Realschule nach der 10. Klasse auf ein Gymnasium wechseln muss, um das Abitur zu erwerben oder wenn es am jetzigen Gymnasium keine Sekundarstufe zwei gibt. Hierbei kommt es oftmals dazu, dass die Plätze der Schule knapp bemessen sind und nicht alle Bewerber einen Platz erhalten können.

Dies hat oftmals für den Schüler fatale Folgen, wenn etwa die Schule die einzige in der Nähe ist oder andere Schulen, aus welchen Gründen auch immer, für einen persönlich nicht in Frage kommen.

Wird man nun von der gewünschten Schule abgelehnt, muss man nicht zwangsläufig den Kopf hängen lassen. Hier kann in gewissen Konstellationen ein spezialisierter Rechtsanwalt Abhilfe schaffen. Im Bewerberverfahren wird nach verschiedenen Kriterien entschieden, welcher Schulbewerber schließlich aufgenommen wird.

Fehler kommen in diesem Verfahren öfter vor als man denkt, so dass für die Betroffenen der Gang zum Rechtsanwalt lohnenswert sein kann und man sich trotz Ablehnung das Abitur einklagen kann.

Weitere Wege zum Abitur:

Fernabitur, Auslandsabitur, Studienplatzklage