© Marek Kosmal - Fotolia.comEin interessantes Thema für Abiturienten, welche sich für ein Studium interessieren, ist die Studienplatzklage. Mit Hilfe der Studienplatzklage können grundsätzlich auch diejenigen studieren, welchen es auf Grund des Abiturdurchschnittes eigentlich nicht möglich wäre.

Was genau ist die Studienplatzklage?

Laut Artikel 12 I des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, ihre Ausbildungsstätte frei auszuwählen. Auf diesen Artikel stützt sich die Studienplatzklage. Das Bundesverfassungsgericht hat dem folgen in seinem Grundsatzurteil von 1972 (Zulässigkeit des absoluten Numerus clausus für Studienanfänger) entschieden, dass die Universitäten/ Hochschulen verpflichtet sind, ihre vorhandenen Kapazitäten voll auszuschöpfen. Sie müssen also prinzipiell alle Studienplätze an die vorhandenen Bewerber verteilen und dürfen keine zurückbehalten.

Für wen ist eine Studienplatzklage sinnvoll?

Eine Studienplatzklage kommt für euch in Betracht, wenn ihr unbedingt einen bestimmten Studiengang studieren möchten, allerdings auf Grund des hohen NC keinen Studienplatz bekommt. Gerade für diejenigen von euch, welche Medizin oder Psychologie studieren möchten (hier liegt der Numerus Clausus teilweise sogar bei 1,0!), ist dies eine gute Möglichkeit, ohne lästige Wartezeit mit dem Studium anfangen zu können.

Wie läuft das Verfahren der Studienplatzklage ab?

Zunächst solltet ihr euch einen auf das Hochschulrecht spezialisierten Rechtsanwalt für die Studienplatzklage suchen. Dieser unterstellt der jeweiligen Hochschule, dass sie nicht alle Studienplätze den Studienbewerber zur Verfügung gestellt hat, also ihre Kapazitäten nich voll ausschöpft. Anschließend gibt es meist zwei Möglichkeiten. Entweder einigt sich die Hochschule mit deinem Rechtsanwalt darauf, dass sie dir als Kläger einen Studienplatz zur Verfügung stellt oder es kommt zu einem Gerichtsverfahren. Hier prüft das zuständige Verwaltungsgericht in einem komplizierten Verfahren, ob es noch weitere Studienplätze an der Universität gibt und deine Studienplatzklage erfolg hat. Werden weitere (außerkapazitäre) Plätze gefunden, bekommst du deinen begehrten Studienplatz. Sollten jedoch mehr Kläger als gefundene Plätze vorhanden sein, werden diese meistens unter den Klägern verlost.

Nehme ich jemanden mit der Studienplatzklage einen Studienplatz weg?

Bei der Studienplatzklage werden neue Plätze geschaffen, daher nehme ich niemanden einen Platz weg. Der Universität kann vom Gericht aufgetragen werden noch eine bestimmte Anzahl an Studenten für das Semester aufzunehmen. Diese Anzahl belastet die Universität nur in zumutbarer Weise. Mit der Studienplatzklage werden daher keine späteren Kommolitonen verdrängt.

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  • Erfahrung aus über 10.000 Kapazitätsverfahren
  • Lehrbeauftragter für Verwaltungsrecht an einer Berliner Hochschule
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • bundesweit tätig

Wo finde ich genauere Informationen zur Studienplatzklage?

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