04.07.2011

Urteil des Bundesfinanzhofes erlaubt dem Staat, das Kindergeld bei zu langen Pausen zwischen Schule und Studium/Ausbildung zu streichen.

Wer nach Beendigung seiner Schulzeit zu viel Zeit vergehen lässt, bis er ein Studium oder eine Ausbildung aufnimmt, riskiert neuerdings, seinen Anspruch auf Kindergeld zu verlieren. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ist es dem Staat nun erlaubt, bei zu langen Pausen zwischen Schulende und Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung das Kindergeld zu streichen. Der Bundesfinanzhof rät daher, zwischen beiden Abschnitten nicht mehr als vier Monate vergehen zu lassen und spätestens nach Ablauf des vierten Monats wieder eine Tätigkeit aufzunehmen, um auch weiterhin Kindergeld erhalten zu können.