21.10.2010

Für alle jungen Männer, die einen modernen dualen Ausbildungsgang absolvieren wollen, können vorher noch zum Wehrdients und Wehrersatzdienst eingezogen werden.

Dabei ist eine Zusage für eine Ausbildungsstelle kein Grund für die Rückstellung nach Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.