10.11.2011

Mit einer neuen Software können Länder und Gemeinden ab dem Frühjahr 2012 stichprobenartig die Netzwerke ihrer Schule nach Buchkopien durchforsten. Lehrer und Politiker sind entsetzt über den Generalverdacht, der Philologenverband fordert ein Ende der Schnüffelpläne.

Das Programm soll Digitalkopien urheberrechtlich geschützter Texte aufspüren, die ohne Genehmigung der Verlage seit 2008 verboten sind. Die Verlage wollen mit der Überprüfung verhindern, dass ihre Bücher überwiegend in kopierter Form genutzt werden. Der Aufschrei der Empörung ist nun gewaltig, denn laut dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) sind Kopien aus Büchern unumgänglich. Schon seit Jahren haben die Schulen demnach nicht mehr genügend Mittel für Bücher und Lehrmaterialien. Die Lehrergewerkschaft GEW befürchtet eine Ausforschung der Lehrer und forderte mit Nachdruck, Personal- und Betriebsräte einzubeziehen. Der Deutschen Philologenverband kritisierte scharf, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder nicht in die Planung eingebunden wurden. Er forderte die Länder auf, den Vertrag mit Verlagen und Verwertungsgesellschaften sofort zu kündigen.

Die VdS-Bildungsmedien, Interessenvertretung von mehreren Dutzend Schul- und Lehrbuchverlagen, versuchte gleich zu beschwichtigen und meldete unlängst, dass es die Software noch gar nicht gibt. Die Schulbuchverlage entwickeln diese im Moment und rechnen frühestens im 2. Schulhalbjahr 2011/2012 mit ihrem Einsatz. Die rechtliche Grundlage der geplanten Maßnahme ist ein Gesamtvertrag, den die Kultusministerien der Länder im Dezember 2010 mit den Schulbuchverlagen und zwei Verwertungsgesellschaften abgeschlossen hatten. Der VdS machte auf einer Informations-Seite im Internet klar, dass viele Länder ihre Schulen bereits über den gesamten Inhalt des Vertrages informiert hätten. Dieser lasse den Schulen genügend Spielraum, da sie in festgelegten Umfang urheberrechtlich geschützte Inhalte nutzen dürften. Die Software vergleicht lediglich Inhalte im Schulintranet mit Textbausteinen aus Schulbüchern und handelt sich um keine heimliche Überprüfung.